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Zuallererst, ganz einfach und wesentlich: Der Patient muss sich beim Arzt wohl fühlen können, denn nun so kann das Vertrauensverhältnis zustande kommen, das die Grundlage ist für eine gute Zusammenarbeit von Arzt und Patient.
Sie dürfen mir vertrauen:
Was auch immer Sie mir erzählen, "an-vertrauen", bleibt unter uns. Das ist eine selbstverständliche Voraussetzung für ein gutes Arzt-Patienten-Verhältnis, und obendrein ist ein Arzt, der nicht verschwiegen ist, zurecht von gerichtlicher Strafe bedroht. Und Sie dürfen mir auch dahingehend vertrauen, dass ich für Ihre Krankheit, Ihr Problem, im Rahmen der vorgegebenen Möglichkeiten die bestmögliche Lösung suche.
Selbst wenn es sich um unbequeme Wahrheiten handeln sollte, die ein Arzt ja ab und zu aussprechen muss: Sie können sicher sein, dass ich Ihnen ehrlich die Wahrheit sage, so schonungsvoll wie möglich, aber doch klar und deutlich, um mit Ihnen gemeinsam zu versuchen, das beste auch aus schwierigen Situationen zu machen.
Aber auch der Arzt muss sich mit seinem Patienten wohl fühlen. Das ist heutzutage gar nicht so einfach:
Die Politiker und auch die Medien flüstern den Patienten fortwährend ein, sie seien ruck zuck die Opfer von Kunstfehlern, weil der Arzt nicht gründlich genug ist. Am besten sei sowieso immer eine Zweitmeinung.
Die Versicherungen hingegen suggerieren, die Ärzte würden aus Gründen der Abzocke viel zu viel bei den Patienten untersuchen und behandeln. Was Wunder, dass viele Ärzte den Patienten inzwischen weniger als hilfsbedürftigen Menschen, sondern als möglichen Kläger in einem Kunstfehlerprozess sehen.
Meine Sicht:
Es sind so viele Untersuchungen und Behandlungen sinnvoll, wie ich als Arzt brauche, um das beruhigende Gefühl zu bekommen, einen umfassenden Überblick über die Beschwerden des Patienten zu haben, und ihn bestmöglich behandeln zu können.
Übrigens ist das eine Haltung, die ich mir schon während der Zeit als Krankenhausarzt angewöhnt habe: Feierabend ist nicht, wenn die Arbeitszeit vorbei ist, sondern wenn sich das Gefühl einstellt, die Station ruhigen Gewissens verlassen zu können. Das konnte auch (gar nicht selten) zwei Stunden nach dem regulären Feierabend sein. - Überstunden wurden zu Zeiten der Ärzteschwemme natürlich nicht bezahlt.