Lecanemab („Leqembi“)-Infusionen
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Lecanemab („Leqembi“)-Infusionen in Neumarkt – Behandlung im Frühstadium der Alzheimer-Krankheit

Die Behandlung mit Leqembi-Infusionen führe ich in meiner Praxis in Neumarkt durch.
Voraussetzung für die Behandlung ist, dass bei Ihnen ein Frühstadium einer Alzheimer-Krankheit vorliegt. Ob es sich um ein Frühstadium handelt, stelle ich anhand geeigneter psychiatrischer und testpsychologischer Untersuchungen fest.

Lecanemab ist ein neuartiges Medikament zur Behandlung der Alzheimer-Krankheit, das das Voranschreiten der Erkrankung nach den bisherigen Erfahrungen um etwa ein Viertel abbremst. Die Wirkung besteht darin, dass die Entstehung des „Mülleiweißes“ Amyloid ß im Hirn vermindert wird, welches für die Entstehung der Alzheimer-Krankheit (mit)verantwortlich gemacht wird.

Ausgeschlossen von der Behandlung mit Lecanemab sind Patienten, die mit einer bestimmten Sorte von „Blutverdünnungsmedikamenten“ behandelt werden, z.B. Cumarine („Marcumar“), Heparine  (darunter niedermolekulare Heparine wie Enoxaparin), Thrombinhemmer wie Dabigatran („Pradaxa“) und Faktor-Xa-Hemmer, z.B. Apixaban („Eliquis“), Edoxaban („Lixiana“) und Rivaroxaban („Xarelto“). 

Präparate zur Hemmung der Verklumpung der Blutplättchen (ASS, „Aspirin“, Clopidogrel) stellen hingegen keinen Hinderungsgrund für die Behandlung mit „Leqembi“ dar.

Allerdings ist Lecanemab selbst nicht risikofrei:

  • Bestimmte Hirnschwellungen („ARIA-E“) treten unter der Anwendung des Wirkstoffs bei zirka 15 Prozent der Patienten auf.
  • Sogar noch ein bisschen mehr Patienten entwickeln unter Lecanemab Mini-Einblutungen ins Hirngewebe.

Um diese Nebenwirkungen zu entdecken, sind vor Beginn der Behandlung und während der Behandlung regelmäßige Untersuchungen mittels Kernspintomographie (MRT) nach der 3., 5., 7. und 14. Infusion erforderlich, anhand derer entschieden werden kann, ob die Behandlung fortgeführt werden darf oder nicht. 

Außerdem ist vorab eine genetische Untersuchung notwendig, die ausschließt, dass eine bestimmte Genkombination vorliegt, denn diese Genkombination erhöht das Risiko für Einblutungen ins Hirngewebe unter Lecanemab, so dass Patienten mit dieser Genkombination für die Behandlung mit Lecanemab nicht in Betracht kommen.

Bitte verstehen Sie, dass ich bei dieser nicht ganz risikofreien und auch teuren Behandlung meine eigenen Befunde erheben möchte und mich nicht auf Vorbefunde von anderen Kollegen oder Institutionen wie zum Beispiel Gedächtnisambulanzen verlassen will. Falls Sie bereits entsprechend voruntersucht sind, können Sie sich selbstverständlich dort behandeln lassen, wo Sie auch untersucht worden sind.

Dass eine Hirnleistungsstörung tatsächlich auf einen beginnenden Morbus Alzheimer zurückzuführen ist, muss (!) gesichert sein. Dazu braucht es

  • eine Kernspintomographie, bei der zugleich andere Veränderungen im Übermaß (Durchblutungsstörungen, eine Amyloidangiopathie etc.) ausgeschlossen werden, die ebenfalls Hirnleistungsstörungen verursachen könnten
  • eine Untersuchung des Nervenwassers (Liquorpunktion) mit der Untersuchung auf bestimmte Eiweißstoffe zum definitiven Nachweis einer Alzheimer-Krankheit. Diese Nervenwasserentnahme führe ich in meiner Praxis durch. 

Sobald die Behandlung mit „Leqembi“ in meiner Praxis in Neumarkt beginnt

  • erhalten Sie ausführlich mündliche und schriftliche Informationen über die Behandlung
  • einen Behandlungsausweis ausgehändigt, den Sie jedem Arzt, bei dem Sie vorstellig werden, stets vorlegen müssen.

Außerdem müssen Patienten mit einer „Leqembi“-Behandlung bei der Hersteller-Firma durch den behandelnden Arzt registriert werden. Es besteht eine Zugangskontrolle.

Wie Sie sehen, ist die Behandlung mit dem Präparat mit allerlei Hürden und Aufwand verbunden. Es handelt sich nicht um eine „Ruck-Zuck“-Therapie, die auf gut Glück ausprobiert werden kann.

Im Übrigen ist Lecanemab nicht die einzige Behandlung gegen die Alzheimer-Krankheit. Sie wird mit anderen Medikamenten kombiniert.

Stand: 01.10.2025